Technik, die verbindet

Magic.Res liefert vollen Reiseveranstalter-Content für den europäischen Markt – Abfrage, Vergleich und Buchung einer Vielzahl touristischer Leistungen in einem einzigen Array.

Magic.Res CRS - Nutzungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Die Magic.Res GmbH räumt dem Vertragspartner gemäß den nachfolgenden Regelungen das Recht ein, das elektronische Reservierungs- und Vertriebssystem (nachfolgend "Magic.Res CRS" genannt) der Magic.Res GmbH zu nutzen.

Ein Recht des Vertragspartners darauf, dass bestimmte Anbieter oder Angebote über das Magic.Res CRS zur Verfügung stehen, wird hierdurch nicht begründet.

Die Magic.Res GmbH schuldet die Übertragung der jeweiligen Anbieterdaten sowie die Nutzungsmöglichkeit der zur Verfügung gestellten Software, nicht jedoch die Richtigkeit und Genauigkeit der vom Vertragspartner übermittelten Daten.

Sofern an das Magic.Res CRS angeschlossene Anbieter ihre Leistungen nur unter bestimmten (kommerziellen) Bedingungen zur Verfügung stellen sollten, behält sich die Magic.Res GmbH vor, diese Leistungen seinerseits nur zu gesonderten Bedingungen im Magic.Res CRS bereit zu stellen. Der Vertragspartner ist für den Abschluss von Agenturverträgen mit den Anbietern als Voraussetzung zur Freischaltung zu deren Rechnern bzw. Systemen selbst verantwortlich und trägt sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten selbst.

2. Zugang zum Magic.Res CRS

Für den Zugang zum Magic.Res CRS wird dem Vertragspartner von der Magic.Res GmbH eine eindeutige Betriebsstellennummer und pro Nutzungslizenz eine Terminal-ID zugeteilt. Der Vertragspartner erhält Zugang zum Magic.Res CRS über eine IP-fähige Netzanbindung.

Die Magic.Res GmbH stellt den Zugang zur Infrastruktur des Magic.Res CRS zur Verfügung, der gemäß dem Stand der Technik gegen unberechtigten Zugriff gesichert ist. Der Vertragspartner ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten, die ihm Zugriff auf das Magic.Res CRS ermöglichen, selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, Benutzerkennung und Passwort so aufzubewahren, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf diese Daten haben, um auf diese Weise einen Missbrauch des Zugangs durch unbefugte Dritte auszuschließen.

Als unbefugte Dritte gelten nicht solche Personen, die mit Wissen und Willen des Vertragspartners Zugang zum Magic.Res CRS erhalten, insbesondere nicht Mitarbeiter des Vertragspartners, die von ihm zu einer vertragsgemäßen Nutzung hinzugezogen werden. Für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Mitarbeitern ein Zugriffsrecht einräumt, hat er diese entsprechend zur Geheimhaltung der Zugangsdaten zu verpflichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, die ihm von der Magic.Res GmbH mitgeteilten Sicherheitsanforderungen, -grundsätze oder -standards umzusetzen und einzuhalten.

Der Vertragspartner haftet für die aus der Nichtumsetzung, falschen oder verspäteten Umsetzung oder Nichteinhaltung solcher Sicherheitsanforderungen entstehenden Schäden.

3. Softwarenutzung

Für die dem Vertragspartner im Rahmen dieses Vertrages von der Magic.Res GmbH zur Nutzung überlassene Software, einschließlich Schnittstellen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

Der Vertragspartner erhält ein auf die Dauer des jeweiligen Vertrages befristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der von der Magic.Res GmbH überlassenen Software nur für eigene interne Geschäftszwecke, ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen. Die Nutzung der Software ist auf einen PC pro Lizenz beschränkt. Sofern die Software nicht ausdrücklich dafür vorgesehen ist, ist eine Mehrplatznutzung einer Lizenz ausgeschlossen.

Das Nutzungsrecht berechtigt den Vertragspartner zum ganzen oder teilweise Kopieren bzw. Einspeichern der von der Magic.Res GmbH überlassenen Software in die vom Vertragspartner genutzte Hardware zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Hierzu zählt auch das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ebenfalls auf den erforderlichen Gebrauch der zu der überlassenen Software gehörenden Dokumentation.

Die Nutzungsrechte überlassener Software oder Dokumentation von Dritten bleiben unberührt. Für diese gelten möglicherweise gesonderte Nutzungsbedingungen.

Dem Vertragspartner ist nicht gestattet, die von der Magic.Res GmbH überlassene Software zu verändern oder mit anderen Programmen zu verbinden. Die Rechte des Vertragspartners aus dem Urheberrecht bleiben unberührt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von der Magic.Res GmbH überlassene Software oder Teile derselben einschließlich Kopien ohne zeitliche Begrenzung Dritten nicht zugänglich zu machen, ausgenommen Mitarbeitern, die vom Vertragspartner zu einer vertragsgemäßen Nutzung hinzugezogen werden.

Nach Beendigung des jeweiligen Vertrages wird der Vertragspartner die von Magic.Res überlassene Software einschließlich eventuell vorhandener Kopien sowie zugehörende Dokumentationen vollständig vernichten und dies auf Verlangen der Magic.Res GmbH schriftlich bestätigen.

Die Magic.Res GmbH behält sich das Recht vor, die Software durch Erweiterungen, Verbesserungen oder Einschränkungen zu verändern, soweit darin keine Verringerung der vertraglichen Leistungen liegt.

4. Hardwarevoraussetzungen und Anschluss der Hardware

Für die Teilnahme am Magic.Res CRS wird der Vertragspartner folgende Hardware- und Softwarevoraussetzungen (Systemanforderungen) erfüllen.

  • Arbeitsplatzrechner mit Internetzugriff
  • Bildschirmauflösung von 1280x1024 Pixeln, 32bit Farbtiefe
  • Browser-Software (Internet Explorer ab Version 8, Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und kompatible)
  • Lokaler, an den Arbeitsplatz angeschlossener Standard-Drucker

Werden die Systemanforderungen nicht erfüllt, so ist die ordnungsgemäße Funktion der Software bzw. des Magic.Res CRS nicht gewährleistet und es kann zu Störungen bzw. Schäden kommen. Die Magic.Res GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Systemanforderungen erfüllt oder nicht erfüllt sind.

Die Magic.Res GmbH ist berechtigt, die Systemanforderungen dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Die Magic.Res GmbH wird diese Anpassungen dem Vertragspartner zeitnah mitteilen. Dies kann Anpassungsarbeiten beim Vertragspartner erforderlich machen.

Der Vertragspartner ist selbst für die Beschaffung, Installation, Funktionsfähigkeit und Wartung seiner Soft- und Hardware verantwortlich. Insbesondere trägt der Vertragspartner sämtliche hiermit in Zusammenhang stehenden Kosten selbst.

Der Vertragspartner wird die notwendige Hardware aufstellen und einrichten, sowie die gemäß der Systemanforderungen erforderlichen Software installieren, die für den Anschluss erforderlichen baulichen Maßnahmen vornehmen und alle erforderlichen technischen Einrichtungen (Stromanschlüsse, Leitungen und Anschlüsse für die Verbindung mit Datenübertragungsnetzen, z.B. auch Netzwerk-Verkabelungen und Internetverbindung) installieren.

Um jederzeit einen funktionsfähigen Einsatz des Magic.Res CRS zu ermöglichen, ist es dem Vertragspartner untersagt, ohne vorherige Prüfung und schriftlicher Zustimmung der Magic.Res GmbH andere Computer-Reservierungssysteme auf demselben Arbeitsplatzrechner zu nutzen, von dem aus das Magic.Res CRS genutzt wird. Die Magic.Res GmbH wird nach erfolgter Prüfung eines solchen Begehrens ihre Zustimmung nur aus Gründen einer möglichen Hardware- oder Softwareinkompatibilität verweigern.

5. Missbräuchliche Nutzung des Systems

Der Vertragspartner verpflichtet sich, jedwede missbräuchliche Nutzung des Vertragsgegenstandes zu unterlassen. Eine solche missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor,

  • wenn Reservierungen spekulativ oder in Erwartung künftiger Buchungen vorgenommen werden;
  • bei unbefugter Erstellung oder Änderung von Datensätzen;
  • bei Übermittlung von privaten Mitteilungen, außer im Rahmen eines E-Mail-Systems;
  • bei unautorisierter Weitergabe von Daten aus dem Magic.Res CRS an Dritte;
  • bei Schulung Dritter in der Benutzung des Magic.Res CRS;
  • wenn Drittsoftware zur automatischen Be- oder Verarbeitung von Daten aus dem Magic.Res CRS oder daran angeschlossener Systeme ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Magic.Res GmbH eingesetzt wird;
  • bei einer unverhältnismäßig hoher Anzahl Transaktionen pro Buchung.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahl der Transaktionen pro Buchung so gering wie möglich zu halten. Die Magic.Res GmbH behält sich das Recht vor, das zugebilligte Verhältnis von Transaktionen pro Buchung im Einzelfall nach billigem Ermessen festzulegen.

Darüber hinaus wird sich der Vertragspartner nach besten Kräften bemühen, im Magic.Res CRS keine Buchungen zu erzeugen, die unmittelbar nach Erzeugung storniert werden, oder vom Anbieter nicht bestätigt oder nicht weiterbearbeitet werden (sog. "“unproduktive Buchungen"). Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners, sicherzustellen, dass auch in seinem Namen und Auftrag handelnde Dritte keine unproduktive Buchungen im Magic.Res CRS erzeugen.

Die Magic.Res GmbH behält sich das Recht vor, den Vertragspartner für sämtliche durch missbräuchliche Nutzung entstehenden Kosten, einschließlich aus Ansprüchen Dritter, die durch die missbräuchliche Nutzung entstehen, in Anspruch zu nehmen und ihn nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der weiteren Nutzung des Magic.Res CRS auszuschließen.

6. Betriebsbereitschaft

Vorbehaltlich abweichender Betriebszeiten einzelner Anbieter ist das Magic.Res CRS über die Verfügbarkeitszeiten gemäß nachfolgender Ziffer 7 ("Störungen der Verfügbarkeit") hinaus zumindest betriebsbereit montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Ausgenommen sind hiervon geplante Stillstandzeiten, z.B. durch Wartungsarbeiten, die nach Ankündigung im Regelfall an einem Sonntag pro Quartal durchgeführt werden und maximal 24 Stunden betragen können.

7. Störungen der Verfügbarkeit

Die Magic.Res GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit des Systems von 98 % pro laufendem Kalenderjahr, täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Für die Bemessung der Zeit der Verfügbarkeit bleiben jedoch unberücksichtigt:

  • angemessener Zeitraum zur Störungsbeseitigung;
  • geplante und dem Vertragspartner mitgeteilte Stillstandzeiten des Magic.Res CRS, während derer Wartungsarbeiten, Änderungen an den Datenverarbeitungsanlagen oder deren Software vorgenommen werden;
  • Zeiten, in denen die Hardware des Vertragspartners aus Gründen gestört ist, die nicht von der Magic.Res GmbH zu vertreten sind;
  • Störungen der Verfügbarkeit bei einzelnen Leistungen, die dadurch eintreten, dass die Datenverarbeitungsanlagen der Anbieter von den Magic.Res-Servern (und/oder daran angeschlossene Systeme) benötigten Daten nicht anliefern;
  • Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes oder des Datenübertragungsunternehmens beruhen.

Der Magic.Res GmbH ist eine angemessene Zeit zur Störungsbeseitigung zuzubilligen. Die Magic.Res GmbH wird, sofern möglich, über das Magic.Res CRS Informationen bezüglich der Art und des Umfangs der Störung mitteilen.

8. Störungsmeldung und Support

Für Fragen, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes im Falle von Störungen auftreten, setzt sich der Vertragspartner zur Klärung unmittelbar und zeitnah mit der Magic.Res GmbH telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Vertragspartner, der Magic.Res GmbH alle Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen, die für die Bearbeitung erforderlich sind. Art und Umfang der benötigten Informationen wird von der Magic.Res GmbH im Einzelfall festgelegt.

Werden der Magic.Res GmbH für die Bearbeitung wichtige Informationen vorenthalten, ist die Magic.Res GmbH im Einzelfall berechtigt, alle Bemühungen zur Klärung etwaiger Störungen oder Fragen in diesem Zusammenhang einzustellen, bis der Magic.Res GmbH alle für den jeweiligen Fall erforderlichen Informationen vorliegen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, auftretende Störungen im Magic.Res CRS der Magic.Res GmbH unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Versäumt es der Vertragspartner, die Magic.Res GmbH über Störungen in Kenntnis zu setzen, so kann die Magic.Res GmbH nicht für Schäden in Anspruch genommen werden, die dem Vertragspartner aus dieser Störung entstehen. Insbesondere stellt der Vertragspartner die Magic.Res GmbH für sämtliche ihm hieraus entstehenden Kosten oder eventueller Schadensersatzansprüche Dritter, für die der Vertragspartner aufgrund seines Versäumnisses in Anspruch genommen wird oder werden könnte, frei.

Soweit die erforderlichen Daten der Magic.Res GmbH nicht vorliegen, wird der Vertragspartner über Auf- und Umrüstungen der Hardware, Leistungsdaten seiner Hardware, Konfigurationsdaten, Netzwerkanbindungen sowie eingesetzter Software-Produkte, die nicht von der Magic.Res GmbH zum Gebrauch überlassen sind, auf Verlangen der Magic.Res GmbH schriftlich Auskunft erteilen.

Die Magic.Res GmbH ist berechtigt, Support-Anfragen abzulehnen, falls

  • diese nicht Software oder Dokumentationen der Magic.Res GmbH betreffen oder
  • diese nicht die aktuelle Magic.Res CRS-Softwareversion betreffen oder
  • der Vertragspartner eine für den Support erforderliche Auskunft verweigert oder
  • der Vertragspartner nicht die Systemanforderungen gemäß Ziffer 4 erfüllt oder nicht gemäß Ziffer 4 erforderliche Anpassungen vorgenommen hat.

Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung der Magic.Res GmbH zuzuordnen ist (Scheinmangel), kann der Vertragspartner mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der Magic.Res GmbH belastet werden, es sei denn, der Vertragspartner hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können. Dies gilt auch für Kosten, die der Magic.Res GmbH durch Dritte entstehen, die von der Magic.Res GmbH im Rahmen der erbrachten Leistungen für Verifizierung und Fehlerbehebung in erforderlichem und angemessenem Umfang in Anspruch genommen werden.

9. Bedienung

Die Magic.Res GmbH stellt dem Vertragspartner Bedienungsanleitungen für das Magic.Res CRS zur Verfügung, die im Interesse eines ordnungsgemäßen Betriebs zu beachten sind. Sieht ein Verfahren die Eingabe, Aktualisierung oder Pflege von zu hinterlegenden Daten in Datenbanken oder besondere Verfahren durch den Vertragspartner vor, so dürfen nur solche Personen damit betraut werden, die über eine ausreichende Erfahrung oder entsprechende Schulung verfügen.

Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter, die das Magic.Res CRS nutzen, über entsprechende Kenntnisse zur bestimmungsgemäßen Benutzung und Bedienung des Magic.Res CRS verfügen.

10. Entgelte, Zusatz- und Transaktionsentgelte, Erhöhung der Entgelte

Der Vertragspartner zahlt an die Magic.Res GmbH für die Nutzung des Magic.Res CRS pro Betriebsstelle ein monatliches Entgelt.

Die Höhe des vom Vertragspartner zu zahlenden Entgeltes ist im Lizenzvertrag festgelegt.

Die Magic.Res GmbH behält sich vor, die in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste festgelegten Entgelte mit einer Vorankündigungsfrist von 3 Monaten anzupassen, wenn

  • der Leistungsumfang des Magic.Res CRS durch Verbesserungen nicht nur unerheblich erweitert wird, oder
  • dadurch gestiegene Kosten für die Magic.Res GmbH, die zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich sind, ausgeglichen werden. Darunter fallen insbesondere erhöhte Preise Dritter, die für die vertraglich von der Magic.Res GmbH geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen erbringen. Dritte sind dabei auch mit der Magic.Res GmbH wirtschaftlich verbundene Unternehmen, sofern die insoweit durchgeführte Preiserhöhung marktüblich und angemessen ist, oder
  • zum Ausgleich der allgemeinen, durch das Statistische Bundesamt festgelegten, Teuerungsrate. Dieses gilt insbesondere bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material-, Versand- und Lohnkosten für die Magic.Res GmbH.

Unabhängig hiervon behält die Magic.Res GmbH sich das Recht vor, jederzeit Entgelte für Produkte und/oder Funktionalitäten, die bis dahin kostenfrei angeboten wurden, ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten zu erheben. Dies gilt aber nur, soweit die betroffenen Funktionalitäten nicht wesentlicher Teil der vertragsgegenständlichen Softwarefunktionen sind und die zusätzlichen Entgelte dazu dienen, interne oder externe Kosten auszugleichen, die der Magic.Res GmbH entstehen, weil die betroffenen Produkte und/oder Funktionalitäten während der Laufzeit des Vertrages überdurchschnittlich stark vom Vertragspartner genutzt werden.

Falls der Vertragspartner (oder an die Systeme des Vertragspartners angeschlossene Dritte) Drittsoftware zur automatischen Bearbeitung von Daten im Magic.Res CRS einsetzt, ist die Magic.Res GmbH berechtigt, ein besonderes Transaktionsentgelt zu erheben, dessen Höhe und Konditionen dem Vertragspartner gesondert mitgeteilt wird.

Das gleiche gilt, sofern der Vertragspartner das Magic.Res CRS insgesamt oder auch nur bezogen auf einzelne Anbieter überwiegend als Informations- oder Preisvergleichssystem nutzt.

Die Magic.Res GmbH ist zur Einführung eines besonderen Transaktionsentgeltes berechtigt, wenn andere Anbieter derartige Transaktionsentgelte für Buchungen einführen oder sich die Anzahl der durchschnittlichen Transaktionen pro Buchung insgesamt erhöht und dadurch der Magic.Res GmbH durch ein gesteigertes Datenaufkommen erhöhte Kosten entstehen.

Für den Fall, dass die Magic.Res GmbH für die Nutzung des Vertragsgegenstandes zusätzliche oder verbesserte Funktionalitäten zur Verfügung stellt, ist die Magic.Res GmbH berechtigt, von dem Vertragspartner, der diese zusätzlichen oder verbesserten Funktionalitäten nutzt, die Zahlung angemessen erhöhter Entgelte zu verlangen.

Für den Fall, dass die Magic.Res GmbH auf Anordnung des Vertragspartners für diesen Bestellungen tätigt wie bspw. für Hardware oder Netzzugänge, diese von dem Vertragspartner aber nicht abgenommen werden, trägt der Vertragspartner eventuell anfallende Stornokosten sowie alle sonstigen durch die Nichtabnahme entstehenden Kosten.

11. Zahlungsbedingungen

Die vom Vertragspartner zu entrichtenden Entgelte sind monatlich im Voraus und zwar jeweils am ersten Werktag eines jeden Monats fällig und zu zahlen.

Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem die Magic.Res GmbH die Leistung zur Verfügung stellt, für nicht vollendete Monate anteilig.

Die Magic.Res GmbH erstellt für den Vertragspartner eine monatliche Rechnung über die zu entrichtenden Beträge. Dies kann entweder in elektronischer oder in Papierform erfolgen.

12. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Seine Laufzeit beginnt mit Vertragsunterzeichnung.

Der Vertrag kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf eines Jahres nachdem der Anschluss an das Magic.Res CRS in der Betriebstelle des Vertragspartners hergestellt worden ist.

Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist zu kündigen, bleibt unberührt.

13. Haftung der Magic.Res GmbH

Die Nutzung der durch das Magic.Res CRS zur Verfügung gestellten Services erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Die Services werden in der jeweils von der Magic.Res GmbH für gut befundenen Gestaltung und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten.

Die Magic.Res GmbH gewährleistet nicht, dass die durch das Magic.Res CRS zur Verfügung gestellten Services Ihren Anforderungen entsprechen und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen.

Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit der Nutzung des Magic.Res CRS erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und Sie sind für Schäden an Ihrem Computersystem oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen im Zusammenhang mit dem Magic.Res CRS allein verantwortlich.

Die Magic.Res GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Unmöglichkeit der Nutzung des Magic.Res CRS entstehen könnten. Die Magic.Res GmbH haftet weder dem Vertragspartner gegenüber noch gegenüber sonstigen Personen für Schäden, die aus der Unterbrechung, zeitweiligen Aussetzung oder einer Beendigung der Services entstehen.

Die Haftung der Magic.Res GmbH, wenn eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben sein sollte, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Datenschutz und Sicherheit

Die Magic.Res GmbH verpflichtet sich, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Magic.Res CRS die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzes sowie die sonstigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Magic.Res GmbH.

Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich an unseren Beauftragten für den Datenschutz wenden, der auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht.

Magic.Res GmbH
c/o Ypsilon.Net AG
z.H. des Datenschutzbeauftragten
Vilbeler Landstraße 203
60388 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 6109 / 505-0
Fax: +49 (0) 6109 / 505-25
E-Mail:

15. Sonstige Bestimmungen

Dieser Vertrag ersetzt alle eventuell bestehende Vereinbarungen zwischen den Parteien, die den vorstehend geregelten Gegenstand betreffen.

Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollten Bestimmungen dieser Vertrages oder ein künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sind die Parteien verpflichtet, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn des Vertrages gewollt hätte, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Frankfurt am Main. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Stand: November 2011